Informationsblatt der Schulpflegschaft

Liebe Eltern,
das folgende Informationsblatt leiten wir Ihnen im Namen der Schulpflegschaft weiter.
Das Blatt wurde in der Schulpflegschaft abgestimmt und bemüht sich nach Kräften die Eltern neutral zu informieren. 
Mit freundlichen Grüßen
Schulsekretariat

Liebe Eltern,
die KGS Forststraße ist eine städtische katholische Grundschule. Wir, die Vertreter*innen der Schulpflegschaft haben uns gefragt: Was ist überhaupt eine Bekenntnisschule (KGS) und was ist der Unterschied zu einer Gemeinschaftsgrundschule (GGS)? Im Gespräch haben wir festgestellt, dass das, was an der KGS Forststraße gelebt wird, meist eher Gemeinschaftsgrundschule ist als “katholische” Schule. Sehr wohl spielen christliche Werte und Traditionen (Martinszug) eine wichtige Rolle.

Heute sind im Kollegium 25% der Lehrer*innen katholisch, 42% evangelisch und 33% ohne Bekenntnis. Bei den Schüler*innen werden ab dem Schuljahr 2022/23 46 % katholisch und 11,5 % evangelisch sein. 12, 5 %  der Schüler *innen sind islamisch, 21,5 % ohne Bekenntnis und 8,5% gehören anderen Religionen an. 

Bislang gab es keinen Anlass, in Frage zu stellen, dass wir eine katholische Schule sind. Das war eben schon immer so. Nun hat unsere Schulleiterin Frau Kramer (ehemals Friedrich) vor einigen Wochen zum zweiten Mal geheiratet. Außerdem ist Sie aus der Kirche ausgetreten. Laut Schulgesetz müssen die Schulleiter*innen an katholischen Schulen auch katholisch sein. Deshalb ist es möglich, dass Frau Kramer früher oder später ihre Stelle als Schulleitung verliert.

Wir als Schulpflegschaft und auch das Kollegium würden dies sehr bedauern, da wir Frau Kramer als engagierte, kompetente und beliebte Schulleitung wahrnehmen. Sie ist seit 17 Jahren an der Schule und möchte auch gerne weiterhin an unserer Schule arbeiten.

Aus diesem Grund möchten wir gerne mit Euch ins Gespräch kommen: Was macht eine katholische Grundschule (KGS) aus und was ist der Unterschied zu einer Gemeinschaftsgrundschule (GGS)?

Denn wir haben als Eltern die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob wir eine Gemeinschaftsgrundschule werden oder eine katholische Schule bleiben möchten - indem wir einen Antrag auf Abstimmung zur Schulumwandlung stellen. Hierbei kann die Mehrheit der Eltern demokratisch entscheiden, ob wir eine katholische Schule bleiben oder eine Gemeinschaftsgrundschule werden. Auch in der Schulpflegschaft gibt es dazu unterschiedliche Meinungen. Das Kollegium darf sich zu dieser Frage nicht äußern.

Zum Verfahren:

  • 20 % der Eltern müssen für ihr Kind einen Antrag auf Abstimmung stellen – bei uns wären das ca. 20 Eltern (bis Januar 2023)

  • Dann kommt es zu einer Abstimmung (wahrscheinlich im Sommer 2023), wobei mindestens 51 % der Eltern für die Umwandlung sein müssen. Nicht abgegebene Stimmen zählen als Nein.

Was macht eine KGS als Katholische Schule aus?
Im Gegensatz zu den Gemeinschaftsgrundschulen wird an den Bekenntnisgrundschulen nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen.
Es ist das Ziel der KGS, im Zusammenwirken mit den Eltern durch Bildung und Erziehung jeder Schülerin und jedem Schüler zur Entfaltung der je eigenen Anlagen zu verhelfen. Sie will ihren Teil dazu beitragen, den Kindern den christlichen Glauben zu vermitteln und sie mit dem Leben in und mit der Kirche vertraut zu machen.
Katholische Grundschulen setzen inhaltlich und gestalterisch eigene Akzente: Sie stehen für ein pädagogisches Konzept, das Wissensvermittlung mit ganzheitlicher Erziehung und Glaubenspraxis verbindet. Die religiöse Dimension von Bildung beschränkt sich nicht auf den Religionsunterricht, sondern findet sich als Grundorientierung in allen Fächern wieder, sowie auch im Schulleben allgemein. In der KGS soll der Glaube gelebt werden.

Wer ist Träger einer katholischen Grundschule?
Träger der Katholischen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind die jeweiligen Kommunen. Das heißt – anders als der Name vermuten lassen könnte – liegt die Verantwortung für den Schulbetrieb in Köln ausschließlich bei der Stadt. Die Stadt ist daher beispielsweise zuständig für die Räumlichkeiten, die Einrichtung und das Geld.
Katholische Grundschulen sind also öffentliche Schulen, bei denen die Kirche keine Träger- oder Aufsichtsfunktion hat. Die katholische Kirche steht diesen Schulen beratend und mit Unterstützungsangeboten zur Seite.

Gibt es eine finanzielle Förderung durch die katholische Kirche?
Die katholische Kirche ist nicht Trägerin der Schule und nicht an der Finanzierung oder Förderung der Schule beteiligt, so dass sich im Falle einer Umwandlung zur Gemeinschaftsschule keine finanziellen Nachteile ergeben.

Welchen Einfluss hat die katholische Kirche auf Personalentscheidungen?
An katholischen Schulen werden katholische Bewerber bei Bewerbungsverfahren bevorzugt, auch wenn andere BewerberInnen vielleicht passender erscheinen. Die Schulleitung muss als einzige Lehrkraft  katholisch sein.

Was würde sich im Schulalltag ändern, wenn wir GGS Forststraße statt KGS Forststraße werden?
Im Alltag ändert sich erstmal wenig. Kollegium und Schüler*innen bleiben. Bei der Einstellung von Lehrer*innen kann das Kollegium freier entscheiden, wer zu ihnen passt. Bei der Aufnahme von Schüler*innen, wurden bislang katholische Schüler*innen nur dann bevorzugt, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gab. Nach der Umwandlung zählt vor allem “kurze Beine - kurze Wege”.

Gäbe es auch künftig einen Martinszug?
Ja, der Martinszug ist unabhängig von der Schulart. Wie schon bisher entscheidet hierüber die Schulleitung in Absprache mit der Schulpflegschaft. Es ist klar, dass wir auch als Gemeinschaftsgrundschule weiter einen Martinszug veranstalten wollen.

Und Schulgottesdienste?
Auch Schulgottesdienste sind nicht abhängig von der Schulart und können nach wie vor wöchentlich angeboten werden.

Und wo ist dann der Unterschied zwischen einer KGS und einer GGS? Schulgottesdienste, der Gottesdienst zur Einschulung, das Feiern anderer christlicher Feste können in einer GGS stattfinden. In einer KGS sind sie fester Bestandteil des Schullebens.

Was genau ist eine Gemeinschaftsgrundschule und welche Rolle spielen christliche Werte nach einer Umwandlung?
„In Gemeinschaftsgrundschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen“ (§ 26 Abs. 2 SchulG NRW). Der Religionsunterricht wird nach Bekenntnissen getrennt erteilt.

Die Kommentierung zu § 26 Abs.2 SchulG besagt unter anderem, dass die Gemeinschaftsschule grundsätzlich das Christentum bejaht. Die Gemeinschaftsschule muss nicht nur für die christlichen Bekenntnisse, sondern auch für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, Inhalte und Werte offen sein. Sie darf und soll christliche Werte vertreten, darf aber christliche Glaubensinhalte nicht verbindlich machen. Abschließend heißt es: Die Gemeinschaftsschule soll einen schonenden Ausgleich zwischen den in der Gesellschaft wirkenden religiös-weltanschaulichen Kräften ermöglichen.

Träger der OGS ist bei uns die KJA, die katholische Jugendagentur - werden die Mitarbeiter*innen ihren Job verlieren, wenn wir Gemeinschaftsgrundschule werden?
Nein. Die KJA ist sowohl an katholischen wie auch an Gemeinschaftsgrundschulen tätig.

Lasst uns ins Gespräch kommen!
Das sind nun viele Informationen, wahrscheinlich habt ihr nach dem Lesen ebenso viele Fragen. Kommt gerne mit uns ins Gespräch, wir versuchen Euch alle Fragen zu beantworten. Deshalb haben wir das Thema auch bei den nun anstehenden Klassenpflegschaftssitzungen auf die Tagesordnung gesetzt.
Eure Schulpflegschaft

Quellen:
Schulgesetz § 26: https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p26
Info des Erzistums: https://www.erzbistum-koeln.de/kultur_und_bildung/schulen/katholische-grundschulen/
Info-Seite pro Umwandlung: https://www.kurzebeinekurzewege.de/